Recht & EU AI Act

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nicht das Modell entscheidet über die Pflichten, sondern die Art der Verwendung. Das macht die Einordnung im Alltag einfacher als erwartet.

EU AI Act – einfach erklärt

Der Rechtsrahmen ordnet KI-Systeme nach Risiko. Nicht das Modell allein entscheidet, sondern die Art der Verwendung.

Unzulässige Praktiken

Anwendungen, die grundlegende Rechte verletzen, sind verboten – etwa manipulative Systeme oder soziale Bewertung von Menschen.

Hohes Risiko

Einsatz in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur. Hier gelten umfangreiche Pflichten.

Transparenzpflichten

Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren oder dass Inhalte KI-generiert sind.

Geringes Risiko

Der Großteil alltäglicher Anwendungen – Formulieren, Zusammenfassen, Strukturieren. Interne Regeln bleiben trotzdem sinnvoll.

Was daraus praktisch folgt

  • Transparenz: klar machen, wo KI im Einsatz ist
  • Dokumentation: nachvollziehbar halten, wofür KI genutzt wird
  • Menschliche Kontrolle: Entscheidungen bleiben beim Menschen
  • KI-Kompetenz (AI Literacy): Mitarbeitende müssen den Umgang beherrschen
  • Klare Verantwortlichkeiten: wer entscheidet, wer prüft, wer haftet

Mitarbeiter müssen verstehen, was die eingesetzte KI kann – und was nicht.

Genau darum geht es hier: Fähigkeiten und Grenzen realistisch einschätzen.

Typische rechtliche Risiken im Alltag

  • Urheberrecht: übernommene Inhalte und generierte Bilder ohne geklärte Nutzungsrechte
  • Datenschutz: personenbezogene Daten in nicht freigegebenen Systemen
  • Vertraulichkeit: Verstoß gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Irreführung: KI-Aussagen ungeprüft als eigene Zusage kommunizieren
  • Diskriminierung: automatisierte Bewertung von Menschen ohne Kontrolle
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Einführung zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Konkrete Pflichten hängen vom System, dem Anwendungsfall und der Rolle des Unternehmens ab und sollten mit einer fachlich zuständigen Stelle geklärt werden.